H?ufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ
Sie finden die Informationen zu unseren Bachelor- und Masterstudieng?ngen unter
/studium/studiengaenge/
Nutzen Sie die M?glichkeit, die Suche mit Filtereinstellungen gezielt auf Ihre W¨¹nsche anzupassen. Dabei kann das Interessengebiet, die Art des Studiengangs, der Abschluss, der Beginn und die Zulassungsbeschr?nkung eingestellt werden.
Ob Hochschulinformationstag oder Schnupperstudium: unsere vielf?ltigen Studienorientierungsangebote unterst¨¹tzen Sie beim Kennenlernen der Studieng?nge und Hochschule.
Informationen zu Studienorientierungsveranstaltungen finden Sie unter /orientieren sowie /hit.
Allgemeine Informationen erhalten Sie in der Allgemeinen Studienberatung; f¨¹r fachspezifische Fragen stehen Ihnen die Studienfachberater des jeweiligen Studienganges zur Verf¨¹gung.
Auf unserer Website finden Sie f¨¹r jeden Studiengang auch eine eigene Seite mit ausf¨¹hrlichen Informationen zu Aufbau und Inhalten des mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs: /studium/studiengaenge/
Hochqualifizierte Fachkr?fte haben sehr gute Berufsperspektiven. Seit Jahren h?lt sich die Arbeitslosenquote von Akademikerinnen und Akademikern unter 5%; das ist deutlich weniger als bei geringer Qualifizierten.
Insbesondere bei Ingenieur*innen und Informatiker*innen gibt es einen Fachkr?ftemangel, der auch in absehbarer Zeit bestehen wird. Die Arbeitslosenquote von Absolvent*innen dieser Fachrichtungen ist mit rund 2,5% besonders niedrig. Aktuelle Informationen zu den Jobaussichten f¨¹r Hochschulabsolvent*innen verschiedener Fachrichtungen finden sie bei der Arbeitsagentur:
Nein, Sie suchen sich selbst den Praxispartner f¨¹r das duale mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ und schlie?en mit ihm eine Studienf?rderungsvereinbarung ab. Es gibt zwei Studienoptionen im Bachelorstudiengang "Wirtschaftsingenieurwesen (Dual)" (B.Eng.): Sie k?nnen praxisintegriert studieren oder das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ zus?tzlich mit einer Berufsausbildung verbinden (ausbildungsintegriert). F¨¹r Sie ist wichtig, dass Sie mit dem Unternehmen kl?ren, ob das duale mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ ohne oder mit Berufsausbildung realisiert werden soll und welche Vertiefungsrichtung Sie w?hlen m?chten.
Die Bewerbung beim Praxispartner sollte schon rechtzeitig vor Studienbeginn erfolgen. Wenn Sie mit Unternehmen einen Vertrag ¨¹ber die gesamte Studienzeit abgeschlossen haben, k?nnen Sie sich an unserer Hochschule bis zum 30. September eines Jahres bewerben. Eine ?bersicht zu Unternehmen, die h?ufig Praktikums- oder Ausbildungspl?tze f¨¹r den dualen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen bereitstellen, finden Sie auf der Seite des Studiengangs /studium/studiengaenge/wirtschaftsingenieurwesen-dual/ unter ?Partnerfirmen¡°.
Die Regelstudienzeit f¨¹r einen Bachelorstudiengang betr?gt 6 oder 7 Semester. F¨¹r konsekutive Masterstudieng?nge betr?gt die Regelstudienzeit 3 oder 4 Semester. Bei berufsbegleitenden Studieng?ngen oder Teilzeitstudieng?ngen kann die Regelstudienzeit davon abweichen. Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" (B.A.) hat beispielsweise eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Die Bachelorstudieng?nge beginnen nur zum Wintersemester. Zum Sommersemester kann man sich f¨¹r Bachelorstudieng?nge nur f¨¹r ein h?heres Semester bewerben (Quereinstieg).
Das Orientierungssemester KOMPASS, das man einigen Bachelorstudieng?ngen der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ vorschalten kann, startet immer im Sommersemester.
Masterstudieng?nge starten teils zum Wintersemester, teils zum Sommersemester. Einige Masterstudieng?nge k?nnen Sie sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester beginnen.
Auf der Seite: /studium/studiengaenge/ k?nnen Sie die Studieng?nge nach Start zum Sommer- bzw. Wintersemester filtern.
Das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ beginnt in der Regel am 01.10. (Wintersemester).
KOMPASS - das Orientierungssemester sowie einige Masterstudieng?nge starten zum Sommersemester, d.h. in der Regel am 01.04.
Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeiten sind im Allgemeinen im August und September und in der zweiten Februarh?lfte und im M?rz. Die genauen Termine finden Sie hier: /studium/im-studium/termine-fristen/ .
Der Semesterbeitrag f¨¹r das Wintersemester 2022/23 und f¨¹r das Sommersemester 2023 betr?gt jeweils 246,40€.
Er beinhaltet das MDV-Semesterticket sowie den Beitrag f¨¹r das Studentenwerk Halle und die Studierendenschaft. Mit dem Semesterticket k?nnen Sie alle MDV-Verkehrsmittel, wie Stra?enbahnen oder Busse, kostenfrei nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter: /kontakt/anfahrt/ und /studium/im-studium/semesterbeitrag-und-rueckmeldung/ .
F¨¹r berufsbegleitende Studieng?nge gilt ein reduzierter Semesterbeitrag, der kein MDV-Ticket einh?lt. Dies betrifft derzeit den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" (B.A.) und den Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.). Hier betr?gt der Semesterbeitrag derzeit 40€ bzw. 46€.
In Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengeb¨¹hren erhoben.
Einzelne Studieng?nge k?nnen jedoch geb¨¹hrenpflichtig sein. An der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ betrifft das aktuell den weiterbildenden Masterstudiengang ?Sexologie¡° (M.A.).
Nein, derzeit erhebt die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ keine Zweitstudiengeb¨¹hren.
Nicht mehr. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Langzeitstudiengeb¨¹hren zum Wintersemester 2020/21 abgeschafft.
Etwa 3.000 Studierende.
Studierende der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ sch?tzen vor allem die Studienqualit?t, die famili?re Atmosph?re einer kleinen Hochschule und die starke Praxisorientierung der Studieng?nge. Auch f¨¹r die Unterst¨¹tzungsangebote beim Studieneinstieg wird die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ regelm??ig positiv bewertet, z.B. im CHE-Ranking. Um das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ besonders praxisnah zu gestalten, stehen den Studierenden hochmoderne Labore und (k¨¹nstlerische) Werkst?tten zur Verf¨¹gung. Viele Lehrende haben gute mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØe in die Wirtschaft und Industrie. Sie haben die Entwicklung des freien Marktes im Blick, wodurch die Studierenden von aktuellen Forschungsthemen und innovativen Lehrinhalten profitieren.
Die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ ist ein Campus der kurzen Wege ¨C es geht schnell von einem Raum in den n?chsten. H?rs?le, Mensa, Sportzentrum und Studienberatung: alles ist kompakt und fu?l?ufig angelegt. Auch die Kommunikation mit Kommiliton*innen und Lehrenden geschieht auf kurzem Wege.
Ja, das Semesterticket ist (bei den meisten Studieng?ngen) in den Semesterbeitrag integriert. Mit dem Semesterticket k?nnen Sie alle MDV-Verkehrsmittel, wie Stra?enbahnen oder Busse, kostenfrei nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter: /kontakt/anfahrt/
Merseburg und der Campus sind gut an das ?ffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die Merseburger Buslinie A pendelt regelm??ig zwischen der Hochschule und dem Bahnhof/Busbahnhof. Von dort aus k?nnen Sie unterschiedlichste Ziele erreichen, z.B. k?nnen Sie mit der Buslinie 131 im 30-bis-60-Minuten-Takt nach Leipzig reisen. Nach Halle bringt Sie in kurzer Zeit ein Zug oder die Stra?enbahn, welche in der Merseburger Innenstadt h?lt. Neben den Z¨¹gen k?nnen Sie f¨¹r weitere Ziele auch den Fernbus nutzen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: /kontakt/anfahrt/
Der Merseburger Campus und Merseburg selbst bieten eine Vielzahl an Freizeitaktivit?ten. Es gibt ein sehr umfangreiches Sportangebot an der Hochschule: Ob Volleyball, Tischtennis, Fitnesskurse oder Tanzen: f¨¹r jede*n ist etwas dabei! Auf dem Campusgel?nde befinden sich Studentenclubs, die sich mit eigener Partylocation, Bar, Kaminzimmer, Karaoke-Anlage und Kicker pr?sentieren. Es gibt nicht nur im Merseburger Zentrum ein sehr sch?nes Kino, sondern auch direkt am Campus. Im TaC ¨C Theater am Campus ¨C gibt es im w?chentlichen Wechsel aktuelle Kinofilme oder Theaterauff¨¹hrungen zu sehen. Wer Lust auf Musik hat, kann zum Beispiel die Konzerte in den Schlossgr?ben in Merseburg besuchen. Aktuelle mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ in Merseburg finden Sie hier: https://www.merseburg.de/de/vak.html. Soll es doch einmal in die Gro?stadt gehen, sind Halle und Leipzig in k¨¹rzester Zeit mit dem Semesterticket erreichbar.
Mehr Informationen zu den Freizeitangeboten: /studium/beratung-und-information/leben/
Es gibt ein sehr umfangreiches Sportangebot an der Hochschule: Ob Volleyball, Tischtennis, Fitnesskurse oder Tanzen oder auch Online-Training f¨¹r zu Hause: f¨¹r jede*n ist etwas dabei! Das Angebot der Sportkurse finden Sie hier: /hochschule/einrichtungen/hochschulsportzentrum/
Ja, die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ bietet w?hrend der Vorlesungszeit jeden Monat - in der Regel am ersten Dienstag im Monat - ein Schnupperstudium mit Einblicken in Vorlesungen und regul?re Studienveranstaltungen. Finden Sie als Student*in auf Probe heraus, ob das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ und die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ f¨¹r Sie passt. Das Schnupperstudium bietet Raum, um sich auszuprobierne und Erfahrungen zu sammeln. Aktuelle Termine und die Anmeldung zum Schnupperstudium finden Sie hier:
KOMPASS ist ein vollwertiges (und BAf?G-f?higes) Studiensemester, das Ihnen die Orientierung in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studienf?chern erleichtern soll. Zugleich bietet Ihnen das Orientierungssemester die M?glichkeit, ohne Leistungsdruck ?auf Probe¡° zu studieren, da alle Pr¨¹fungen im Rahmen von KOMPASS Freiversuche sind. Ziel von KOMPASS ist es, vor der Entscheidung f¨¹r einen Studiengang vielseitige inhaltliche und umfassende organisatorische Erfahrungen an unserer Hochschule zu erm?glichen. KOMPASS findet immer im Sommersemester statt.
Nein, Sie k?nnen sich erst f¨¹r KOMPASS einschreiben, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifikation etc.) haben.
Als Studierende/r in KOMPASS sind Sie ganz normal eingeschrieben wie Studierende in einem Bachelorstudiengang. Sie zahlen den gleichen Semesterbeitrag und k?nnen alle Angebote der Hochschule (Sport, Weiterbildung, Mensa, MDV-Ticket etc.) nutzen. Das Orientierungssemester KOMPASS z?hlt als Hochschulsemester und kann entweder f¨¹r sich allein studiert werden oder als Einstiegssemester f¨¹r einen der teilnehmenden Studieng?nge genutzt werden. Die in KOMPASS erbrachten Leistungen werden dann f¨¹r den gew?hlten Studiengang angerechnet und Sie k?nnen entspannter in das regul?re erste Semester im Winter starten, da Sie bereits einige Leistungen haben.
Wer einzelne Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule besuchen m?chte, kann einen Antrag auf Gasth?rerschaft stellen. Dazu m¨¹ssen keine speziellen Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Den Antrag zur Gasth?rerschaft finden Sie hier: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/
Als Mitglied im Netzwerk ?Familie in der Hochschule¡° liegt uns eine gute Vereinbarkeit Ihres mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs mit Kindererziehung oder Pflegeverantwortung sehr am Herzen.
Unser Familienb¨¹ro informiert Sie gern zu den vielf?ltigen Angeboten und Unterst¨¹tzungsm?glichkeiten f¨¹r studentische Eltern und Studierende mit Pflegeverantwortung: www.hs-merseburg.de/familie
Sie haben die M?glichkeit, ein individuelles Teilzeitstudium (gem?? ¡ì 10 der Rahmenstudien- und -Pr¨¹fungsordnung) zu beantragen. Studierende in Teilzeit absolvieren pro Semester in der Regel nur die H?lfte der Module (Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen) im Vergleich zum Vollzeitstudium und die Regelstudienzeit verl?ngert sich entsprechend. Sie integrieren sich jedoch in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums.
Dar¨¹ber hinaus gibt es einige Studieng?nge, die berufsbegleitend bzw. als Teilzeitstudieng?nge konzipiert sind:
- der berufsbegleitende Bachelorstudiengang ?Betriebswirtschaft¡° (B.A.): /studium/studiengaenge/betriebswirtschaft-berufsbegleitend/
- der Masterstudiengang ?Angewandte Sexualwissenschaft¡° (M.A.) : /studium/studiengaenge/angewandte-sexualwissenschaft/
- der Masterstudiengang ?Sexologie¡° (M.A.): /studium/studiengaenge/sexologie/
Auch f¨¹r die Masterstudieng?nge ?Chemie- und Umweltingenieurwesen¡° (/studium/studiengaenge/chemie-und-umweltingenieurwesen/) und Masterstudiengang ?Informationsdesign und Medienmanagement¡° (/studium/studiengaenge/informationsdesign-und-medienmanagement/) gibt es eine Teilzeitvariante.
Beauftragter des Senats f¨¹r Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit ist Herr Dr. Angelstein. Sein B¨¹ro finden Sie im Hauptgeb?ude/F/1/03. Es ist auch f¨¹r Rollstuhlfahrer gut erreichbar (Fahrstuhl neben der Wache am Eingang). Bitte nehmen Sie per Mail mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ auf oder vereinbaren Sie bei Bedarf einen Gespr?chstermin ¨¹ber das Sekretariat:
E-Mail: behindertenbeauftragter@hs-merseburg.de
Sekretariat: +493461 46 2331 (Frau Wegner)
Informationen zum gleichberechtigten und selbstbestimmten mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie hier: /studium/beratung-und-information/studieren-mit-behinderungen-oder-chronischen-erkrankungen/
An der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ studieren Weltmeister und Olympiasieger, denn wir haben ein Herz f¨¹r den (Leistungs-)Sport. F¨¹r Leistungssportler*innen mit Kaderstatus kann der Pr¨¹fungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem Studierenden Sonderstudienpl?ne vereinbaren. Individuelle Studienpl?ne geben Raum f¨¹r Training und Wettbewerbe. N?here Informationen hierzu finden Sie auf der Seite: /studium/vor-dem-studium/passgenaues-studium/ .
Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Hochschulzugangsberechtigung
Es gibt vielf?ltige Wege, um an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ zu studieren.
Sowohl schulische Abschl¨¹sse als auch berufliche Qualifikationen k?nnen zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigen.
Schulische Abschl¨¹sse sind die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.
Berufliche Qualifikationenmit Hochschulzugangsberechtigung sind Fortbildungsabschl¨¹sse und Aufstiegsfortbildungen, die als gleichwertig mit der Hochschulreife angesehen werden. Dazu geh?ren z.B. die Abschl¨¹sse Meister oder Techniker.
Auch beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung k?nnen in vielen F?llen studieren (?Studieren ohne Abitur¡°).
Z.B. kann man in einem Studiengang zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ auf Probe zugelassen werden, wenn man
a) eine mindestens zweij?hrige durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die in einem zu diesem Studiengang fachlich verwandten Bereich liegt, und
b) ¨¹ber mindestens drei Jahre fachlich einschl?gige Berufserfahrung verf¨¹gt.
Au?erdem ist es m?glich, durch Ablegen einer Eingangspr¨¹fung/Feststellungspr¨¹fung die Zugangsberechtigung f¨¹r einen Studiengang zu erlangen. Voraussetzung dazu ist:
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und
c) mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufst?tigkeit.
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Seite:
/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/ und unter der Rubrik ?Studieren ohne Abitur/Fachhochschulreife¡°.
F¨¹r die Zulassung zum berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft ist au?erdem eine kaufm?nnische Berufsausbildung (begonnen oder abgeschlossen) oder kaufm?nnische Berufspraxis nachzuweisen.
Auch wenn Ihr Schulabschluss allein Sie nicht zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ berechtigt, sind Sie m?glicherweise durch Ihren Berufsweg f¨¹r das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ qualifiziert.
Berufliche Qualifikationen, die zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ berechtigen, sind Fortbildungsabschl¨¹sse und Aufstiegsfortbildungen, die als gleichwertig mit der Hochschulreife angesehen werden. Dazu geh?ren z.B. die Abschl¨¹sse Meister oder Techniker.
Auch beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung k?nnen in vielen F?llen studieren (?Studieren ohne Abitur¡°).
Z.B. kann man in einem Studiengang zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ auf Probe zugelassen werden, wenn man
a) eine mindestens zweij?hrige durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die in einem zu diesem Studiengang fachlich verwandten Bereich liegt, und
b) ¨¹ber mindestens drei Jahre fachlich einschl?gige Berufserfahrung verf¨¹gt.
Au?erdem ist es m?glich, durch Ablegen einer Eingangspr¨¹fung/Feststellungspr¨¹fung die Zugangsberechtigung f¨¹r einen Studiengang zu erlangen. Voraussetzung dazu ist:
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und
c) mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufst?tigkeit.
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Seite:
/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/ .
Durch einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung allein haben Sie noch nicht das Recht erworben, an einer Fachhochschule zu studieren.
Wenn Sie aber zus?tzlich ¨¹ber mind. 3. Jahre Berufserfahrung verf¨¹gen, k?nnen Sie entweder durch eine Eingangspr¨¹fung/Feststellungspr¨¹fung oder ¨¹ber ein Probestudium die Berechtigung zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ erlangen.
Au?erdem k?nnen Sie die Hochschulzugangsberechtigung entweder durch weitere Schulbildung, z.B. den Besuch der 12. Klasse einer Fachoberschule, erwerben oder durch eine berufliche Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister oder Techniker.
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen f¨¹r das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ finden Sie auf dieser Seite:
/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/
Die allgemeine Studienberatung ber?t Sie gern zu den verschiedenen Qualifikationswegen.
Um an der Eingangspr¨¹fung/Feststellungspr¨¹fung f¨¹r beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung teilzunehmen m¨¹ssen Sie mind. ¨¹ber
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und
c) mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufst?tigkeit verf¨¹gen.
Berufsausbildung und Berufserfahrung m¨¹ssen jedoch nicht in fachlicher N?he zum angestrebten Studiengang sein.
Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite:
/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/
Die Bewerbungsfrist ist der 1. Mai (f¨¹r das Wintersemester) und der 1. November (f¨¹r das Sommersemester). Sie k?nnen sich nat¨¹rlich auch schon vor dieser Frist bewerben und die Pr¨¹fung eher durchf¨¹hren. Das Ergebnis ist ein Jahr g¨¹ltig.
Senden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
- Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie ¨¹ber sonstige berufliche T?tigkeitsnachweise und Qualifikationen
- eine kurze Begr¨¹ndung des Studienfachwunsches
- eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.
an:
mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ
Dezernat f¨¹r Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg
Oder per E-Mail an: studierendensekretariat@hs-merseburg.de
Sie erhalten dann vom Studierendensekretariat zeitnah einen Bescheid ¨¹ber die Zulassung zur Eingangspr¨¹fung/Feststellungspr¨¹fung und ggf. eine Einladung zum Pr¨¹fungstermin.
Die Eingangspr¨¹fung/Feststellungspr¨¹fung umfasst einen schriftlichen und einen m¨¹ndlichen Teil.
Die schriftliche Pr¨¹fung kann eine Klausur (min. 90 Minuten) sein oder eine Hausarbeit zu einem Thema, dessen Kenntnis eine Voraussetzung f¨¹r Grundlagen des Studienfaches bildet (Bearbeitungszeit ¨¹blicherweise 4 Wochen).
Die m¨¹ndliche Pr¨¹fung ist ein Gespr?ch von min. 20 Minuten Dauer. Zweck der Pr¨¹fung ist der Nachweis, dass Sie ¨¹ber ausreichende Allgemeinbildung sowie spezielle berufliche Kenntnisse verf¨¹gen, die erforderlich sind, um das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ in dem gew¨¹nschten Studiengang mit Erfolg aufzunehmen.
Die Pr¨¹fung wird vom jeweiligen Fachbereich durchgef¨¹hrt.
Sie k?nnen in bestimmten Studieng?ngen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zu einem mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ auf Probe zugelassen werden, wenn Sie
a) eine mindestens zweij?hrige durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die in einem zu diesem Studiengang fachlich verwandten Bereich liegt, und
b) ¨¹ber mindestens drei Jahre fachlich einschl?gige Berufserfahrung verf¨¹gen.
Wenn das Probestudium erfolgreich verl?uft, k?nnen Sie das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ fortsetzen, ohne dass es einer weiteren Zugangsqualifikation bedarf.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife allein berechtigt Sie noch nicht zu einem mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ.
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn sowohl der schulische als auch der praktische Teil der Fachhochschulreife erfolgreich absolviert worden sind.
Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule in Sachsen-Anhalt erworben haben und nun den praktischen Teil (Berufsausbildung, Praktikum, Freiwilligendienst etc.) erfolgreich abgeschlossen haben, k?nnen Sie die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife beim Landesschulamt beantragen.
Mit diesem Zeugnis k?nnen sie sich um einen Studienplatz bewerben.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Fachhochschulreife:
Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule in Sachsen-Anhalt erworben haben und nun den praktischen Teil (Berufsausbildung, Praktikum, Freiwilligendienst etc.) erfolgreich abgeschlossen haben, k?nnen Sie die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife beim Landesschulamt beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Fachhochschulreife:
Fragen zum Studienverlauf und zur Studienorganisation
Ja, Sie k?nnen sich beurlauben lassen, wenn Sie ein Praktikum oder eine andere studienf?rderliche praktische T?tigkeit aufnehmen wollen, die Ihrem Studienziel dient. Falls Ihr Studiengang ein Pflichtpraktikum oder ein Praxissemester enth?lt, sind diese nat¨¹rlich Teil des regul?ren Fachstudiums und Sie werden daf¨¹r nicht beurlaubt.
Der Antrag auf Beurlaubung ist im R¨¹ckmeldezeitraum zum kommenden Semester, sp?testens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn zu stellen. Eine Beurlaubung f¨¹r bereits vergangene Semester oder f¨¹r das erste Fachsemester ist nicht m?glich.
Ja, nat¨¹rlich k?nnen Sie sich wegen famili?rer Aufgaben wie Schwangerschaft oder Kindererziehung vom mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ beurlauben lassen.
Der Antrag auf Beurlaubung ist im R¨¹ckmeldezeitraum zum kommenden Semester, sp?testens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn zu stellen. Eine Beurlaubung f¨¹r bereits vergangene Semester oder f¨¹r das erste Fachsemester ist grunds?tzlich nicht m?glich.
Das Erbringen von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen w?hrend eines Urlaubssemesters ist prinzipiell f¨¹r alle Student*innen, die aus famili?ren Gr¨¹nden beurlaubt sind, gestattet. Eine vorherige Absprache mit den jeweiligen Modulverantwortlichen in Ihrem Studiengang ist empfehlenswert. Zum Thema Studieren mit Kind beraten Sie gern die allgemeine Studienberatung und das Familienb¨¹ro der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ: /hochschule/information/familiengerechte-hochschule/
F¨¹llen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus (Download hier: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/).
Wenn Sie alle notwendigen Unterschriften eingeholt haben (z.B. von der Bibliothek, dass keine Forderungen mehr gegen Sie ausstehen), geben Sie den Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat ab und erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung.
Sie k?nnen w?hlen, ob Sie sich sofort exmatrikulieren oder erst zum Ende des Semesters (30.09.), um z.B. das MDV-Semesterticket noch weiter zu nutzen.
Sie m¨¹ssen sich fristgerecht f¨¹r den neuen Studiengang bewerben. Sie behalten aber Ihre alte Matrikelnummer und auch die HochschulCard muss in der Regel nicht neu erstellt werden. Am besten legen Sie der Bewerbung Ihre aktuelle Studienbescheinigung f¨¹r das laufende Semester bei (diese k?nnen Sie sich im HIS downloaden).
Modulleistungen aus dem bisherigen Studiengang k?nnen angerechnet werden, wenn die entsprechenden Module auch Teil des neuen Studiengangs sind. Hierf¨¹r stellen Sie bei der Bewerbung einen Antrag auf Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen und reichen bitte zus?tzlich ein:
- Ihre Leistungs¨¹bersicht (diese erhalten Sie beim Studierenden-Service-Point:
studierenden-service-point@hs-merseburg.de oder Tel.: 03461 46 2320) und
- die Modulbeschreibungen der jeweiligen Module des alten und des neuen Studiengangs.
Das Studierendensekretariat leitet diese Unterlagen dann an den Pr¨¹fungsausschuss des neuen Studiengangs weiter, der ¨¹ber die Anrechnung entscheidet.
Vor einem Wechsel an eine andere Hochschule empfiehlt es sich, mit der dortigen Studienberatung bzw. Studienfachberatung ¨¹ber das Bewerbungsverfahren und die Anerkennung der bisherigen Leistungen zu sprechen. Oftmals ist ein Wechsel ganz unproblematisch m?glich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuk¨¹nftigen Hochschule nach den Einzelheiten.
Einen formlosen Antrag k?nnen Sie ohne ein dazugeh?riges Formular stellen. Auch wenn es hierf¨¹r keine konkreten Vorgaben gibt, ist es dennoch ratsam, auf eine angemessene Formulierung zu achten. Wichtige Aspekte sind dabei: den richtigen Adressaten zu w?hlen (wer bearbeitet mein Anliegen?), Ihre pers?nlichen Daten anzugeben (insbesondere Name und Matrikel-/Bewerbernummer), den Zweck des Antrags klar zu benennen und die Begr¨¹ndung f¨¹r den Antrag plausibel und vollumf?nglich darzulegen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben und ihm die jeweils erforderlichen Unterlagen/Nachweise beizuf¨¹gen. Der Antrag sollte als eigenst?ndiges Dokument erstellt und mit Ort und Datum versehen werden.
Studierende werden vom Pr¨¹fungsamt schriftlich benachrichtigt, sobald ihre Zeugnisunterlagen vollst?ndig und unterschrieben vorliegen. In der Zwischenzeit m?chten wir Sie bitten, von Anrufen und R¨¹ckfragen abzusehen.
Wenn am Ende Ihres mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs der Sozialen Arbeit an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ alle Noten eingetragen wurden, erhalten Sie vom Pr¨¹fungsamt einen B¨¹rgerservice-Brief zur Beantragung des erweiterten F¨¹hrungszeugnisses, den dazugeh?rigen Kostenbescheid sowie das Formular zum Antrag auf staatliche Anerkennung. Das Pr¨¹fungsamt ben?tigt Ihr erweitertes F¨¹hrungszeugnis im Original. Den unterschriebenen Antrag auf staatliche Anerkennung k?nnen Sie auch per Mail zur¨¹ckschicken. F¨¹r die Aush?ndigung der staatlichen Anerkennung wird ein Beitrag in H?he von 50,-€ erhoben.
Das Zeugnis ¨¹ber Ihre staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/Sozialp?dagog*in erhalten Sie grunds?tzlich gemeinsam mit Ihrem Bachelorabschlusszeugnis.
Wenn Sie Ihr mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ fortsetzen wollen, m¨¹ssen Sie sich rechtzeitig r¨¹ckmelden (dies gilt auch f¨¹r beurlaubte Studierende). Die R¨¹ckmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beitr?ge innerhalb der festgesetzten R¨¹ckmeldefrist. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Benachrichtigung bez¨¹glich der R¨¹ckmeldetermine erhalten ¨C Sie m¨¹ssen sich selbst rechtzeitig informieren, z.B. auf unserer Homepage unter ?Termine und Fristen¡°: /studium/im-studium/termine-fristen/. Eine R¨¹ckmeldung f¨¹r das Sommersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Wintersemester. Die R¨¹ckmeldung f¨¹r das Wintersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Sommersemester. Zur Zahlung der erforderlichen Beitr?ge wird empfohlen, einen Lastschriftauftrag zu erteilen (im HIS unter ?Studienverwaltung¡° und dann ?Bezahlen und R¨¹ckmelden¡°). Das hat den Vorteil, dass die R¨¹ckmeldung sofort erfolgt. Alternativ k?nnen Sie die Beitr?ge auch ¨¹berweisen:
Zahlungsempf?nger: mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Magdeburg
Konto-Nr.: IBAN-Nummer DE58 8100 0000 0080 0015 40
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck (linksb¨¹ndig beginnend): Kennnummer; Angabe des Semesters (z.B. 20212 f¨¹r das WiSe 2021/22); Name, Vorname
(Bsp. 12345 - 20212 - Musterfrau, Maxi)
Leistungen, die Sie in anderen Studieng?ngen erbracht haben, k?nnen angerechnet werden, sofern die Module vergleichbar sind. Dar¨¹ber entscheidet der Pr¨¹fungsausschuss des jeweiligen Studiengangs, in den Sie wechseln wollen.
F¨¹r die Anrechnung ben?tigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen (siehe Anhang)
- von der bisherigen Hochschule ausgestellte Leistungs¨¹bersicht ¨¹ber Ihre bisher abgeschlossenen Module
- Modulbeschreibungen (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch) der Module aus Ihrem bisherigen mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ, die Sie sich anrechnen lassen wollen und die entsprechenden Modulbeschreibungen des Zielstudiengangs an der HS Merseburg.
Wenn Sie sich im neuen Studiengang f¨¹r den Quereinstieg in ein h?heres Fachsemester bewerben wollen, ben?tigt das Studierendensekretariat diese Unterlagen von Ihnen zus?tzlich zu den ¨¹blichen Bewerbungsunterlagen.
Wenn Sie den neuen Studiengang im ersten Fachsemester beginnen m?chten, k?nnen Sie die Anrechnung auch nach Beginn des mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs noch beantragen. In beiden F?llen reichen Sie die Unterlagen beim Studierendensekretariat ein, das diese an den Pr¨¹fungsausschuss des Fachbereichs zur Entscheidung weiterleitet.
Das h?ngt davon ab, ob es sich um einen zulassungsfreien oder um einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang handelt. In beiden F?llen muss die Bewerbungsfrist beachtet werden. Bei zulassungsfreien Studieng?ngen gen¨¹gt die erneute Bewerbung. Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen muss das entsprechende Auswahlverfahren durchlaufen werden.
Falls Sie BAf?G beziehen, sollten Sie beachten, dass durch einen Studiengangs- bzw. Fachrichtungswechsel der Anspruch auf BAf?G beeintr?chtig sein kann, z.B. wenn Sie bereits einmal gewechselt haben oder bereits mehr als 2 Fachsemester studiert haben.
Ein einmaliger Studiengangs- bzw. Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des dritten Fachsemesters ist in der Regel nicht BAf?G-sch?digend. Mehrfache oder sp?te Wechsel k?nnen zum Verlust des BAf?G-Anspruchs f¨¹hren, falls nicht ein unabweisbarer Grund f¨¹r den Wechsel vorliegt oder eine Einstufung in ein h?heres Fachsemester im neuen Studiengang erfolgt.
Wir empfehlen, vor einem Wechsel des Studiengangs die Studienberatung (allgemeine Studienberatung und Studienfachberatung) und das BAf?G-Amt zur individuellen Kl?rung der wichtigsten Fragen zu kontaktieren.
Prinzipiell k?nnen Sie die An- und Abmeldung einer Pr¨¹fung selbst im HIS vornehmen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht zur Pr¨¹fung erscheinen k?nnen und die Frist f¨¹r den R¨¹cktritt von einer Pr¨¹fung bereits verstrichen ist, geben Sie bitte Ihren Krankenschein ausschlie?lich am Studierenden-Service-Point ab. Sie werden dann von der zust?ndigen Mitarbeiterin von der Pr¨¹fung abgemeldet.
Fragen zu Wohnheimen und Baf?g
Auf der Seite www.studentenwerk-halle.de finden Sie unter ?Studentisches Wohnen¡° eine ?bersicht zu den Wohnm?glichkeiten und Mietpreisen des Studentenwerks auf dem Campus der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ. Dort k?nnen Sie auch ganz einfach online einen Wohnheimplatz beantragen: https://www.studentenwerk-halle.de/studentisches-wohnen/online-wohnheim-bewerbung
Bewerbungsfrist f¨¹r Wohnheimpl?tze ist der 31.08. (f¨¹r das Wintersemester) bzw. der 28.02. (f¨¹r das Sommersemester.
F¨¹r R¨¹ckfragen zu einem Wohnheimplatz steht Ihnen der Mitarbeiter des Studentenwerks Halle, Herr Heubach, gern zur Verf¨¹gung:
E-Mail: s.heubach@studentenwerk-halle.de
Tel.: +49 345 6847 415
Jeden Dienstag bietet das Studentenwerk auch Sprechzeiten zur Wohnplatzvermittlung im Wohnheim 5B an:
Zentrale Wohnplatzvermittlung
E.-Leibnitz-Stra?e 1/WH5B
06217 Merseburg
Bitte wenden Sie sich an das Amt f¨¹r Ausbildungsf?rderung des Studentenwerkes Halle: www.studentenwerk-halle.de. Den BAf?G-Antrag k?nnen Sie auch online auf der Seite https://bafoeg.sachsen-anhalt.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/ stellen.
Das Amt f¨¹r Ausbildungsf?rderung steht Ihnen mit einer Au?enstelle auch direkt auf dem Campus der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ zur Verf¨¹gung:
Wohnheim 5, Haus B
Eberhard-Leibnitz-Strasse 1
06217 Merseburg.
Aktuelle Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/oeffnungszeiten-und-beratungsorte
Hier k?nnen Sie online einen Beratungstermin in der Au?enstelle Merseburg reservieren: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-beratungstermin-reservieren
Ausk¨¹nfte zum BAf?G geben Ihnen gern die Mitarbeiter vom Amt f¨¹r Ausbildungsf?rderung des Studentenwerks Halle.
F¨¹r dringende Fragen gibt es eine kostenfreie Hotline: 0800 6847209
Das Amt f¨¹r Ausbildungsf?rderung steht Ihnen mit einer Au?enstelle auch direkt auf dem Campus der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ zur Verf¨¹gung:
Wohnheim 5, Haus B
Eberhard-Leibnitz-Strasse 1
06217 Merseburg.
Aktuelle Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/oeffnungszeiten-und-beratungsorte
Hier k?nnen Sie online einen Beratungstermin in der Au?enstelle Merseburg reservieren: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-beratungstermin-reservieren
Fragen zur Bewerbung allgemein
Der einfachste Bewerbungsweg ist die Online-Bewerbung.
Sie erstellen den Immatrikulationsantrag online und laden Ihre Zeugnisse und sonstigen Bewerbungsunterlagen hoch. Auch die Ausstellung der HochschulCard k?nnen Sie bereits bei der Online-Bewerbung beantragen.
Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten und einem Best?tigungslink zum Bewerbungsportal (HoMe-Portal), wo Sie jederzeit Ihren Bewerbungsstatus einsehen und ggf. noch fehlende Dokumente nachreichen k?nnen.
Alternativ k?nnen Sie Ihre Bewerbung auch per Post einreichen.
Laden Sie sich daf¨¹r den Antrag auf Immatrikulation ¨C sowie f¨¹r bestimmte Studieng?nge das Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation ¨C von der Seite www.hs-merseburg.de/bewerbung herunter, f¨¹llen Sie ihn aus und senden Sie ihn unterschrieben zusammen mit Ihren Zeugnissen und sonstigen Bewerbungsunterlagen an:
mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ
Studierendensekretariat
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217 Merseburg
Wenn Sie die Online-Bewerbung nutzen, werden Ihnen dort die notwendigen Unterlagen Schritt f¨¹r Schritt angezeigt.
Wenn Sie sich postalisch bewerben m?chten, k?nnen Sie den Antrag auf Immatrikulation und eventuell n?tige Zusatzantr?ge von unserer Website herunterladen: www.hs-merseburg.de/bewerbung .
Sie haben keinen Drucker? Kein Problem. Sie k?nnen Immatrikulationstrag (und ggf. Zusatzblatt) auch schriftlich mit einem adressierten und ausreichend frankierten R¨¹ckumschlag anfordern von:
mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ
Dezernat f¨¹r Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217 Merseburg
F¨¹r zulassungsfreie Bachelorstudieng?nge (Start zum Wintersemester) k?nnen Sie sich in der Regel bis zum 30.9. bewerben, f¨¹r das Orientierungssemester KOMPASS (Sommersemester) bis zum 31.03.
Bewerbungsschluss f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Bachelorstudieng?nge (Start zum Wintersemester) ist der 15.7.
F¨¹r Masterstudieng?nge gelten folgende Bewerbungsfristen:
A) zum Wintersemester:
- zulassungsfreie Master: 30.09.
- zulassungsbeschr?nkte Master: 15.06.
B) zum Sommersemester:
- zulassungsfreie Master: 31.03.
- zulassungsbeschr?nkte Master: 15.12. des Vorjahres
Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf dieser Seite: www.hs-merseburg.de/bewerbung .
F¨¹r internationale Studieninteressierte bzw. Studieninteressierte mit ausl?ndischen Bildungsnachweisen (z.B. IB-Diploma, Bachelorabschluss aus dem Ausland) gelten abweichende Bewerbungsfristen. Diese finden Sie auf: /studium/vor-dem-studium/internationale-studieninteressierte/.
Die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ nimmt Bewerbungen Die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ nimmt Bewerbungen von Bewerber*innen mit ausl?ndischen oder internationalen Bildungsnachweisen (z.B. IB-Diploma) nicht direkt entgegen, sondern l?sst sie von uni-assist pr¨¹fen (www.uni-assist.de) . Da uni-assist f¨¹r die Pr¨¹fung 4-6 Wochen ben?tigt, enden die Fristen f¨¹r eine Bewerbung ¨¹ber uni-assist fr¨¹her als f¨¹r die Direktbewerbung an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ.
Folgende Fristen gelten:
Bachelor:
- 15.06. f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge zum Wintersemester
- 31.08. f¨¹r zulassungsfreie Studieng?nge zum Wintersemester
Master:
- 15.05. f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge zum Wintersemester
- 15.11. zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge zum Sommersemester
- 31.08. zulassungsfreie Studieng?nge zum Wintersemester
- 31.01. zulassungsfreie Studieng?nge zum Sommersemester
Mehr Informationen zur Bewerbung f¨¹r internationale Studieninteressierte finden Sie auf: /studium/vor-dem-studium/internationale-studieninteressierte/ .
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mit den Unterlagen, die Sie schon haben, bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.7. f¨¹r Bachelorstudieng?nge mit NC, 30.09. f¨¹r zulassungsfreie Bachelorstudieng?nge) online oder postalisch an die Hochschule und legen Sie ein formloses Schreiben bei, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie das Zeugnis schnellstm?glich nachreichen.
Ja, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erf¨¹llen, Ihre Bewerbungsunterlagen komplett sind und Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier: www.hs-merseburg.de/bewerbung.
Nein, denn Sie haben in diesem Fall keine Hochschulzugangsberechtigung. Sie m¨¹ssten mit der Bewerbung bis zum n?chsten Jahr warten.
Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung die Nachweise zum schulischen und zum praktischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) ein und teilen Sie dem Studierendensekretariat mit, wann Sie voraussichtlich das Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten und nachreichen k?nnen.
Vor der Immatrikulation/Einschreibung f¨¹r das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ m¨¹ssen Sie sich zun?chst bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier: www.hs-merseburg.de/bewerbung
Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, in dem auch die Frist f¨¹r die Immatrikulation/Einschreibung steht.
In zulassungsfreien Studieng?ngen ist die Immatrikulation in der Regel bis zum 30.09. (bei Beginn zum Wintersemester) oder bis zum 31.3. (bei Beginn zum Sommersemester) m?glich.
Ja, Sie k?nnen einen Erstwunsch, einen Zweitwunsch und auch einen Drittwunsch angeben. Falls Sie f¨¹r den Erstwunsch keinen Platz bekommen haben und der Zweitwunsch (oder Drittwunsch) nicht zulassungsbeschr?nkt ist, bekommen Sie den Studienplatz, den Sie als Zweitwunsch (oder Drittwunsch) angegeben haben.
Das kommt darauf an, ob es sich um einen zulassungsbeschr?nkten oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Die Zulassung zu mehreren Studieng?ngen ist m?glich, wenn von beiden Hochschulen best?tigt wird, dass ein gleichzeitiges mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ an beiden Hochschulen m?glich ist (Parallelstudium).
In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist zus?tzlich zu pr¨¹fen, ob in dem gew¨¹nschten Studiengang keine andere Studienbewerberin oder kein anderer Studienbewerber vom Erststudium
ausgeschlossen wird und ob Kapazit?ten vorhanden sind.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschr?nkung immatrikuliert sind, d¨¹rfen Sie an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ nur dann zus?tzlich f¨¹r einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschr?nkung immatrikuliert werden, wenn dadurch kein anderer Bewerber oder keine andere Bewerberin vom Erststudium ausgeschlossen wird und wenn der Abschluss des zweiten mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs das Erststudium sinnvoll erg?nzt. Hierzu ist die Stellungnahme des Pr¨¹fungsausschusses (begr¨¹ndeter Antrag) des jeweiligen Fachbereiches einzuholen.
Ja, allerdings k?nnen Sie nicht vom ersten Semester an zwei Studieng?nge gleichzeitig studieren.
Fr¨¹hestens nach zwei Semestern erfolgreichen mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs in Ihrem ersten Studiengang k?nnen Sie f¨¹r ein Doppelstudium zugelassen werden. Bei der Beantragung m¨¹ssen Sie nachweisen, dass Sie auf Grund bisheriger Studienleistungen hervorragend bef?higt sind, die gew?hlten Studieng?nge innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden. Daf¨¹r m¨¹ssen Ihre bisherigen Studienleistungen mindestens mit der Note "gut" bewertet worden sein.
Handelt es sich bei dem zweiten Studiengang um einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang, ist die Zulassung zum Doppelstudium nur m?glich, wenn in dem gew¨¹nschten Studiengang keine andere Studienbewerberin oder kein anderer Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen wird und wenn Kapazit?ten vorhanden sind.
Wenn Sie den Quereinstieg in ein h?heres Fachsemester planen, empfehlen wir dringend, sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung an die Allgemeine Studienberatung sowie an die jeweilige Studienfachberatung zu wenden.
Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss (15.7. f¨¹r Bachelor, 15.12. bzw. 15.06. f¨¹r Master) einen Bescheid ¨¹ber die Zulassung oder ¨¹ber Ihren Ranglistenplatz f¨¹r ein etwaiges Nachr¨¹ckverfahren.
Bei zulassungsfreien Studieng?ngen erhalten Sie Bescheid, sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde.
Ihre Unterlagen werden nicht gespeichert, sondern nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet bzw. Ihnen zur¨¹ckgeschickt. Bei einer erneuten Bewerbung m¨¹ssen daher alle Unterlagen neu eingereicht werden.
Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Falls Sie sich postalisch beworben haben und einen ausreichend frankierten R¨¹ckumschlag mitgeschickt haben, erhalten Sie die Unterlagen postalisch zur¨¹ck.
Die Immatrikulation findet in der Regel digital ¨¹ber das Bewerbung-Portal (HoMe-Portal) statt. Sie m¨¹ssen also nicht pers?nlich erscheinen. Sollte Ihnen eine digitale Immatrikulation nicht m?glich sein, k?nnen Sie sich auch vor Ort immatrikulieren.
Laden Sie bitte die folgenden Unterlagen im Bewerbungs-Portal hoch:
- Nachweis ¨¹ber die Einzahlung des Semesterbeitrages
- Vollmacht zur digitalen Einschreibung
- Falls Sie bereits an anderen Hochschulen studiert haben: Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig bei Ihrer Versicherung die Versicherungsbescheinigung M10 zu beantragen, da die Immatrikulation ohne diese Bescheinigung nicht m?glich ist. Die Versicherungsbescheinigung wird direkt von der Krankenkasse an die Hochschule elektronisch ¨¹bermittelt. Sie erhalten keinen gesonderten Papierausdruck.
Nach erfolgter Immatrikulation haben Sie in Ihrem Bewerbungs-Portal Zugriff auf eine Immatrikulationsbescheinigung.
Fragen zu den zulassungsbeschr?nkten Bachelorstudieng?ngen
NC steht f¨¹r ?Numerus clausus¡°. Der Ausdruck kommt von lateinisch numerus f¨¹r ?Zahl, Anzahl¡® und clausus f¨¹r ?geschlossen¡®, und bedeutet in etwa ?beschr?nkte Anzahl¡®. Ist ein Studiengang mit einen NC belegt, hei?t das, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienpl?tzen vergeben werden kann und daher aus den Bewerbungen eine Auswahl getroffen werden muss.
Numerus-clausus-Werte werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Der NC ist eine Zulassungsgrenze und dr¨¹ckt aus, welche Note (Hochschulzugangsberechtigung), wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) oder wie viele Punkte nach dem fachspezifischen Auswahlverfahren die letzte zugelassene Person aufweist.
Jedes halbe Jahr nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in dem Sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, z?hlt als Wartesemester. Wartesemester erwerben Sie automatisch, Sie m¨¹ssen sich daf¨¹r nicht zuvor erfolglos f¨¹r ein mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ beworben haben.
Nein, als Wartezeit z?hlt erst die Zeit nach Erwerb der vollst?ndigen Fachhochschulreife.
Als Durchschnittsnote z?hlt die Note f¨¹r den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf Ranglisten gef¨¹hrt, nach denen die Zulassungen im Hauptverfahren und ggf. Nachr¨¹ckverfahren ausgesprochen werden.
Wartelisten f¨¹r das n?chste Jahr werden nicht gef¨¹hrt - wer keinen Studienplatz erh?lt, muss sich im n?chsten Jahr v?llig neu bewerben.
Ein H?rtefallantrag ist dann sinnvoll, wenn Sie Umst?nde geltend machen k?nnen, die ggf. Ihre sofortige Zulassung zum mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ erfordern, beispielsweise eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu f¨¹hren wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen.
Den H?rtefallantrag k?nnen Sie formlos zusammen mit der Bewerbung stellen. Ein Schwerbehindertenausweis reicht allerdings nicht zur Begr¨¹ndung aus. Sie m¨¹ssen geeignete Nachweise beif¨¹gen (fach?rztliche Gutachten), aus denen hervorgeht, dass es f¨¹r Sie eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten w¨¹rde, wenn Sie den gew¨¹nschten Studienplatz nicht bek?men.
Wenn sich durch pers?nliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gr¨¹nde der Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung verz?gert hat (beispielsweise wegen langer Krankheit oder Schwangerschaft w?hrend der Schulzeit), k?nnen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit stellen.
Bitte f¨¹gen Sie dem Antrag geeignete Nachweise bei (?rztliche Gutachten und Bescheinigung der Schule ¨¹ber Gr¨¹nde und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung).
Ja, wenn Sie besondere pers?nliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gr¨¹nde geltend machen k?nnen, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben. Den Antrag auf Nachteilsausgleich k?nnen Sie formlos zusammen mit der Bewerbung stellen. Darin muss der Zusammenhang zwischen beeintr?chtigungsbedingten Umst?nden und einem schulischen "Leistungsabfall" durch Kopien der Schulzeugnisse und zus?tzlich durch ein Schulgutachten belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten st¨¹tzt, sind dem Antrag ebenfalls beizulegen.
Sie finden auf der Seite www.hs-merseburg.de/bewerbung unter ?Immatrikulationsantr?ge und Zusatzbl?tter¡° ein Zusatzblatt f¨¹r den jeweiligen Studiengang. Diesen Antrag f¨¹llen Sie bitte aus und belegen die Praxiserfahrungen durch entsprechende Nachweise.
Durch Praxiserfahrung k?nnen Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erh?hen, ausschlaggebend f¨¹r die Vergabe der Studienpl?tze ist aber die Qualifikation f¨¹r das mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).
Nein, ein Vorpraktikum ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Praxiserfahrung wird auch bei der Vergabe der Studienpl?tze positiv ber¨¹cksichtigt.
In der Tabelle unten finden Sie die NC-Werte und Verteilung der Studienpl?tze im letzten Jahr.
In den Hauptquoten werden 30% der Studienpl?tze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden, 10% nach Wartesemestern und 60% der Studienpl?tze im fachspezifischen Auswahlverfahren.
Im fachspezifischen Auswahlverfahren werden neben der Durchschnittsnote auch evtl. Praxiserfahrung (Berufsausbildung, Praktika, Freiwilligendienste, Fremdsprachenkenntnisse) im sozialen oder p?dagogischen bzw. kulturellen Bereich ber¨¹cksichtigt.
Hierf¨¹r tragen Sie einfach Ihre Praxiserfahrung in das jeweilige Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation f¨¹r ?Soziale Arbeit¡° oder ?Kultur- und Medienp?dagogik¡° (B.A.) ein.
Die Zusatzbl?tter k?nnen Sie von dieser Seite downloaden: www.hs-merseburg.de/bewerbung
WiSe 2023/24 | ||
Soziale Arbeit | Kultur- und Medienp?dagogik | |
30% nach Durchschnittsnote | 1,5 | 1,7 |
10% nach Wartesemestern | 7 WS | 7 WS |
60 % fachspezifisches Auswahlverfahren | 44 Punkte
| 36 Punkte |
Sie haben eine Durchschnittsnote, keinen NC. Ein NC entsteht jedes Jahr im Auswahlverfahren neu und dr¨¹ckt aus, welche Durchschnittsnote (Hochschulzugangsberechtigung), wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) oder wie viele Punkte nach dem fachspezifischen Auswahlverfahren die letzte zugelassene Person aufweist.
Mit einer Durchschnittsnote von 2,7 sind ¨C ohne Wartesemester oder Praxiserfahrung ¨C Ihre Chancen auf eine Zulassung f¨¹r den Studiengang "Soziale Arbeit" nicht gut.
Die Vergabe der Studienpl?tze erfolgt (nach Abzug der Vorabquoten, z.B. f¨¹r H?rtef?lle) in drei Hauptquoten:
- 30% der Studienpl?tze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden,
- 10% nach Wartesemestern und
- 60% der Studienpl?tze im fachspezifischen Auswahlverfahren.
Im fachspezifischen Auswahlverfahren erhalten die Bewerber*innen Punkte (insgesamt max. 90 Punkte) f¨¹r folgende Kriterien:
- Note/Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung f¨¹r das gew?hlte mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ (max. 50 Punkte)
- Art einer abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufst?tigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die ¨¹ber die fachspezifische Eignung Auskunft gibt (max. 15 Punkte)
- Besondere Vorbildungen, praktische T?tigkeiten, au?erschulische Leistungen oder au?erschulische Qualifikationen, die ¨¹ber die fachspezifische Eignung Auskunft geben (max. 25 Punkte)
Beispiel: Eine Bewerberin hat die Fachhochschulreife mit der Durchschnittsnote 2,5 erworben (= 35 Punkte) und anschlie?end eine 3-j?hrige Berufsausbildung zur Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin absolviert (= 5 Punkte). Nach Abschluss der Ausbildung war sie in diesem Beruf ein Jahr hauptberuflich t?tig (= 6 Punkte). In fachspezifischen Auswahlverfahren erh?lt sie daf¨¹r 46 Punkte.
Wenn in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachr¨¹ckverfahrens noch Studienpl?tze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben.
Ein gesonderter Antrag ist hierf¨¹r nicht notwendig.
Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, k?nnen nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachr¨¹ckverfahren.
Ja, beachten Sie aber, dass Zulassungen in h?here Fachsemester nur m?glich sind, wenn
a) hinreichend anrechenbare Leistungen aus dem bisherigen mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ f¨¹r den Quereinstieg in das gew¨¹nschte Fachsemester vorliegen und
b) Studienpl?tze im gew¨¹nschten Fachsemester frei sind.
Die Bachelorstudieng?nge beginnen regul?r im Wintersemester. F¨¹r den Quereinstieg zum Sommersemester (2. oder 4. Fachsemester) k?nnen Sie sich bis zum 15.01. bewerben. Bewerbungsfrist f¨¹r das Wintersemester (3. oder 5. Fachsemester) ist der 15.07.
Bitte haben Sie Verst?ndnis daf¨¹r, dass die Pr¨¹fung der Anrechenbarkeit von Leistungen aus dem bisherigen mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ erst im Rahmen der Studienplatzbewerbung erfolgt und keine Vorabausk¨¹nfte gegeben werden k?nnen.
Wir empfehlen dringend, im Vorfeld der Bewerbung ein Beratungsgespr?ch mit der Allgemeinen Studienberatung sowie mit der jeweiligen Studienfachberatung zu f¨¹hren.
Bei zulassungsbeschr?nkten Bachelorstudieng?ngen gibt es f¨¹r Zweitstudienbewerber*innen eine Vorabquote (3% der Studienpl?tze), d.h. Sie nehmen nicht am fachspezifischen Auswahlverfahren teil. Die Note Ihres Schulabschlusses, Wartesemester oder studiengangspezifische Erfahrungen z?hlen in diesem Fall also nicht.
Gibt es mehr Zweitstudienbewerber*innen als verf¨¹gbare Pl?tze, wird die Rangfolge der Bewerber*innen aus dem Ergebnis der Abschlusspr¨¹fung des Erststudiums (4 Punkte f¨¹r ?sehr gut¡°, 3 f¨¹r ?gut¡° usw.) und dem Grad der Bedeutung der Gr¨¹nde f¨¹r das Zweitstudium (1-11 Punkte) ermittelt.
Das Studierendensekretariat ben?tigt daher von Ihnen zus?tzlich zu den ¨¹blichen Bewerbungsunterlagen eine formlose Begr¨¹ndung f¨¹r die Notwendigkeit des Zweitstudiums.
Einen berufsbegleitenden Studiengang Soziale Arbeit bietet die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ derzeit nicht an.
Wenn Sie neben dem mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ einer Berufst?tigkeit in Teilzeit nachgehen wollen, besprechen Sie gern mit der Studien(fach)beratung, wie Sie dies mit dem mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ vereinbaren k?nnen. Z.B. haben Sie die M?glichkeit, ein individuelles Teilzeitstudium (gem?? ¡ì 10 der Rahmenstudien- und -Pr¨¹fungsordnung) zu beantragen. Studierende in Teilzeit absolvieren pro Semester in der Regel nur die H?lfte der Module (Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen) im Vergleich zum Vollzeitstudium und die Regelstudienzeit verl?ngert sich entsprechend. Sie integrieren sich jedoch in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums.
In der Studiengangsdatenbank ?Hochschulkompass¡° k?nnen Sie Studieng?nge nach unterschiedlichen Kriterien (Studienform, Fach, Ort etc.) filtern und damit gezielt nach berufsbegleitenden Studieng?ngen suchen: https://www.hochschulkompass.de/home.html Berufsbegleitende Studieng?nge ?Soziale Arbeit¡° bieten in der n?heren Umgebung von Merseburg beispielsweise die Hochschule Mittweida und die Evangelische Hochschule Dresden an.
Fragen zu Masterstudieng?ngen
Ja, sofern Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist bereits mind. 140 von 180 ECTS-Punkten (bzw. bei siebensemestrigen Bachelorstudieng?ngen 170 von 210 ECTS-Punkten) erreicht haben.
Bewerber*innen, die das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, bewerben sich mit der vorl?ufigen Durchschnittsnote gem?? der Leistungs¨¹bersicht (ausgestellt vom Pr¨¹fungsamt der jeweiligen Hochschule).
In der Online-Bewerbung tragen Sie bei ?mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ und Beruf¡° einfach im Feld Pr¨¹fungsdatum das voraussichtliche Datum Ihres Abschlusses ein. Bei Pr¨¹fungsstatus w?hlen Sie ?angemeldet¡° und bei Gesamtnote ?Zeugnis liegt noch nicht vor¡°.
Das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums m¨¹ssen Sie sp?testens bis zum 30.06. (bei Studienbeginn zum Sommersemester) bzw. bis zum 31.12. (bei Studienbeginn zum Wintersemester) nachreichen.
F¨¹r die meisten Masterstudieng?nge nicht. Nur f¨¹r den Masterstudiengang "Informationsdesign und Medienmanagement" (M.A.) ist ein Motivationsschreiben (eine Seite DIN A4) Pflicht.
Bitte f¨¹llen Sie f¨¹r das Auswahlverfahren das ?Zusatzblatt Angewandte Sexualwissenschaft¡° aus und legen Sie es Ihrer Bewerbung bei.
Die Punktvergabe im Auswahlverfahren nimmt die Auswahlkommission vor. Sie tragen im Zusatzblatt nur ein, welche spezifischen Qualifikationen und Berufs- bzw. Praxiserfahrung Sie haben und f¨¹gen die entsprechenden Nachweise daf¨¹r an (z.B. Praktikumsbest?tigung, Teilnahmebescheinigung an Fort-und Weiterbildungen). Die Nachweise k?nnen bei der Online-Bewerbung hochgeladen werden. Sollten die Nachweise nicht elektronisch vorliegen, k?nnen diese auch postalisch zugesendet werden.
Bitte lassen Sie die Spalte ?Punkte¡° frei.
Bei den meisten Masterstudieng?ngen der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ handelt es sich um Vollzeitstudieng?nge.
Die Masterstudieng?nge "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.) und ?Sexologie¡° (M.A.) sind jedoch berufsbegleitende bzw. Teilzeitstudieng?nge und beim Masterstudiengang "Informationsdesign und Medienmanagement" (M.A.) k?nnen Sie w?hlen, ob Sie sich f¨¹r ein Vollzeitstudium oder f¨¹r ein Teilzeitstudium einschreiben.
Wenn Sie in einem der Vollzeitmasterstudieng?nge neben dem mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ einer Berufst?tigkeit in Teilzeit nachgehen wollen, besprechen Sie gern mit der Studien(fach-)beratung, wie Sie dies mit dem mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ vereinbaren k?nnen. Z.B. haben Sie die M?glichkeit, ein individuelles Teilzeitstudium (gem?? ¡ì 10 der Rahmenstudien- und -Pr¨¹fungsordnung) zu beantragen. Studierende in Teilzeit absolvieren pro Semester in der Regel nur die H?lfte der Module (Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen) im Vergleich zum Vollzeitstudium und die Regelstudienzeit verl?ngert sich entsprechend. Sie integrieren sich jedoch in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums.
Das kommt darauf an, ob es sich um einen zulassungsbeschr?nkten oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Die Zulassung zu mehreren Studieng?ngen ist m?glich, wenn von beiden Hochschulen best?tigt wird, dass ein gleichzeitiges mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ an beiden Hochschulen m?glich ist (Parallelstudium).
In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist zus?tzlich zu pr¨¹fen, ob in dem gew¨¹nschten Studiengang keine andere Studienbewerberin oder kein anderer Studienbewerber vom Erststudium
ausgeschlossen wird und ob Kapazit?ten vorhanden sind.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschr?nkung immatrikuliert sind, d¨¹rfen Sie an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ nur dann zus?tzlich f¨¹r einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschr?nkung immatrikuliert werden, wenn dadurch kein anderer Bewerber oder keine andere Bewerberin vom Erststudium ausgeschlossen wird und wenn der Abschluss des zweiten mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØs das Erststudium sinnvoll erg?nzt. Hierzu ist die Stellungnahme des Pr¨¹fungsausschusses (begr¨¹ndeter Antrag) des jeweiligen Fachbereiches einzuholen.
Die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ nimmt Bewerbungen mit ausl?ndischen Studienabschl¨¹ssen nicht direkt entgegen, sondern l?sst Sie durch uni-assist vorpr¨¹fen.
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss (oder einen anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss) nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte ¨¹ber uni-assist ein. N?here Informationen zur Bewerbung ¨¹ber uni-assist finden Sie hier: /studium/vor-dem-studium/internationale-studieninteressierte/
Bitte beachten Sie, dass uni-assist ca. 4-6 Wochen f¨¹r die Pr¨¹fung Ihrer Dokumente ben?tigt und daher die Bewerbungsfrist bei uni-assist fr¨¹her endet als an der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ.
Die Bewerbungsfrist f¨¹r das Wintersemester ist bei uni-assist i.d.R. f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Masterstudieng?nge der 15.05. und f¨¹r zulassungsfreie Masterstudieng?nge der 31.08. eines jeden Jahres.
Fragen zu Auslandssemestern und Praktika
Im Allgemeinen ist die Anrechnung nicht m?glich. Sprechen Sie allerdings gezielt mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs ¨¹ber Ihre individuelle Situation.
Im Allgemeinen ist die Anrechnung nicht m?glich. Sprechen Sie allerdings gezielt mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs ¨¹ber Ihre individuelle Situation.
Informationen zum Thema Auslandssemester und Praktikum im Ausland finden Sie auf der Seite: /international-office
Die Webseite gibt einen ?berblick zu Partnerhochschulen der mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ, finanziellen F?rderungsm?glichkeiten, Bewerbungsfristen und Ansprechpartnern f¨¹r Auslandsaufenthalte.
Sie k?nnen sich auch an die jeweiligen Auslandsbeauftragten in Ihrem Fachbereich wenden:
- FB Ingenieur und Naturwissenschaften: Prof. Dr. Goran Kalu?erovi?
E-Mail: goran.kaluderovic@hs-merseburg.de;
- FB Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften: Prof. Dr. Boris K?hler
E-Mail: boris.kaehler@hs-merseburg.de
- FB Soziale Arbeit.Medien.Kultur: Denis Goldschmidt
E-Mail: denis.goldschmidt@hs-merseburg.de
Die mgÀÏ»¢»úÓÎÏ·_Ë®¹ûÀÏ»¢»úÓÎÏ·ÏÂÔØ unterh?lt zahlreiche Kooperationen zu Partnerhochschulen. Es sind daher im Allgemeinen ausreichend Pl?tze f¨¹r interessierte Studierende vorhanden.
Es gibt sehr viele verschiedene F?rderm?glichkeiten, z.B. Erasmus+ f¨¹r Aufenthalte in Europa und DAAD-PROMOS f¨¹r Aufenthalte au?erhalb Europas. Das International Office ber?t Sie gern zu den jeweils passenden F?rderm?glichkeiten: /international-office.
Ja, es gibt auch Praktikumsstipendien f¨¹r Absolventen f¨¹r einen Zeitraum von 3-26 Wochen. Das International Office ber?t Sie gern hierzu: /international-office
Wie und wann kann ich mich beraten lassen?
Die Studienberatung steht Ihnen von Montag - Freitag zur Verf¨¹gung.
1) Nutzen Sie gern die offenen Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung:
a) Telefonsprechzeiten:
Montag 10:00-12:00 Uhr | Mittwoch 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr | Freitag 10:00-12:00 Uhr
b) pers?nliche Beratung vor Ort in Raum Hg/G/1/17.
Mittwoch 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
2) Oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin f¨¹r:
a) pers?nliche Beratung vor Ort in Raum Hg/G/1/17
b) Online-Beratung (in: https://bigbluebutton.hs-merseburg.de/rooms/q4n-l1q-pth-lk4/join)
?Terminvereinbarung: Tel.: 03461 462321 / E-Mail: studienberatung@hs-merseburg.de.
Elisa Karau-Unkroth