Die Investionsbank Sachsen-Anhalt hat sich nach Auswertung der bisherigen Umsetzung des F?rderprogramms ego.-Gründungstransfer sowie auf Grund der Verl?ngerung der Regelungen zur Gew?hrung einer Beihilfe gem?? Art. 22 AGVO dazu entschlossen, die F?rdergrunds?tze zur F?rderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des EFRE (ego.-Gründungstransfer) bis zum 31.12.2021 zu verl?ngern.
Für ego.-Gründungstransfer gilt somit: · Bewilligungen sind bis max. 31.12.2021 m?glich, · die max. m?gliche Laufzeit eines Vorhabens geht weiterhin bis zum 31.12.2022.
Weitere Informationen unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/egoGruendungstransfer_Foerdergrundsaetze.pdf